B – Auslösung BMA
Die Feuerwehr wurde nach der Auslösung einer Brandmeldeanlage alarmiert.
Vor Ort stellte sich heraus, dass eine Melderlinie einer CO₂-Anlage ausgelöst hatte. Die Einsatzkräfte erkundeten das Objekt umfassend. Ein Brandereignis oder eine sonstige Gefahrenlage konnte nicht festgestellt werden. Als Auslöseursache wurde ein technischer Defekt ermittelt.
Die betroffene Brandmelderlinie wurde durch den Betreiber außer Betrieb genommen, um eine erneute Fehlauslösung zu verhindern. Der Einsatz konnte daraufhin beendet werden.
B – Privater Rauchmelder
Die Feuerwehr wurde nach der Auslösung einer Brandmeldeanlage alarmiert.
Nach Eintreffen der Einsatzkräfte wurde das Objekt erkundet. Ein Brandereignis oder eine sonstige Gefahrenlage konnte nicht festgestellt werden. Die Auslöseursache blieb unbekannt.
Das Objekt wurde an den Verantwortlichen übergeben, der Einsatz konnte beendet werden.
B – Privater Rauchmelder
Die Feuerwehr wurde nach der Auslösung einer Brandmeldeanlage alarmiert.
Nach Eintreffen der Einsatzkräfte wurde das Objekt erkundet. Ein Brandereignis oder eine sonstige Gefahrenlage konnte nicht festgestellt werden. Die Auslöseursache blieb unbekannt.
Das Objekt wurde an den Verantwortlichen übergeben, der Einsatz konnte beendet werden.
B – Gasaustritt im / am Gebäude
Die Feuerwehr wurde in den späten Abendstunden alarmiert, nachdem der Austritt eines unbekannten Stoffes gemeldet worden war.
Nach Eintreffen der Einsatzkräfte wurde die Lage erkundet. Der zunächst unbekannte Stoff konnte als entweichende Druckluft aus einer geplatzten Druckluftleitung identifiziert werden. Ein Betriebsschlosser zur Behebung des Schadens wurde verständigt.
Die defekte Leitung wurde durch die Feuerwehr bewusst nicht abgesperrt, da nicht eindeutig geklärt werden konnte, welche Anlagen über diese Leitung versorgt werden. Die Einsatzstelle wurde an das Personal übergeben. Für die Feuerwehr bestanden keine weiteren Tätigkeiten, der Einsatz konnte beendet werden.
B – Auslösung BMA
Die Feuerwehr wurde nach der Auslösung einer automatischen Brandmeldeanlage alarmiert.
Nach Eintreffen der Einsatzkräfte wurde das Gebäude erkundet. Ein Brandereignis oder eine sonstige Gefahrenlage konnte nicht festgestellt werden. Die Auslöseursache der Brandmeldeanlage blieb unbekannt.
Die Anlage wurde an den Betreiber übergeben, der Einsatz konnte beendet werden.
B – Fläche mittel
Die Feuerwehr wurde zu einem Flächenbrand im Uferbereich nahe dem DLRG-Heim alarmiert. Ein vor Ort befindlicher DLRG-Kollege meldete eine brennende Fläche von rund 20 bis 30 Quadratmetern. Betroffen war überwiegend Schilfbewuchs, angrenzende Bäume wiesen bereits Glutnester auf. Zeitweise schlugen Flammen bis zu drei Meter hoch, das Feuer befand sich dabei in kurzer Entfernung zum DLRG-Heim.
Nach Eintreffen der Einsatzkräfte wurde der Brand umgehend mit zwei C-Rohren bekämpft. Innerhalb kurzer Zeit konnte das Feuer unter Kontrolle gebracht und abgelöscht werden.
Im Anschluss an die Nachlöscharbeiten wurden Aufräumarbeiten durchgeführt, bevor der Einsatz beendet werden konnte.
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B – Private Gaswarnanlage
Die Feuerwehr wurde nach der Auslösung einer Gaswarnanlage im Kellerbereich eines Wohngebäudes alarmiert. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte hatten alle Bewohner das Gebäude bereits vorsorglich verlassen.
Zur Erkundung des Kellerbereichs ging ein Trupp unter Atemschutz vor. Die Messungen ergaben jedoch keine auffälligen Werte, ein Gasaustritt konnte durch die Feuerwehr nicht festgestellt werden. Der Störungsdienst des Gasversorgers wurde zur Einsatzstelle nachgefordert und führte eigene Kontrollen durch, bei denen ebenfalls kein Gasleck festgestellt werden konnte. Die genaue Auslöseursache der Gaswarnanlage blieb unklar.
Als Vorsichtsmaßnahme wurde die Heizungsanlage außer Betrieb gelassen. Ein Heizungsmonteur sollte am Folgetag die Anlage überprüfen. Die Einsatzstelle wurde an den Betreiber des Gebäudes übergeben, die Feuerwehr konnte den Einsatz beenden.
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B – Unklare Feuer- / Rauchentwicklung im Freien
Die Feuerwehr wurde aufgrund einer gemeldeten Rauchentwicklung mit schwarzem Rauch alarmiert. Die anrufende Person befand sich nicht direkt vor Ort und konnte die Einsatzstelle nur ungefähr in der näheren Umgebung verorten.
Nach der Alarmierung machten sich die Einsatzkräfte auf die Suche nach dem Ursprung der Rauchentwicklung. Im Grenzbereich der angrenzenden Gemarkungen konnte die Rauchquelle zunächst eingegrenzt und schließlich genau lokalisiert werden. Bei der weiteren Erkundung stellte sich heraus, dass es sich um ein privates Gartenfeuer handelte, bei dem Gartenabfälle verbrannt wurden.
Die Polizei kontrollierte die Situation vor Ort. Der Einsatzverantwortliche der benachbarten Feuerwehr wurde informiert, musste jedoch nicht anfahren. Da kein Gefahrenpotenzial bestand und keine weiteren Maßnahmen erforderlich waren, wurde die Einsatzstelle an die Polizei übergeben. Die Feuerwehr konnte den Einsatz beenden.
B – Private BMA
Eine Brandmeldeanlage löste einen Alarm aus. Unsere Einsatzkräfte erkundeten die Räumlichkeiten, ohne jedoch eine Feststellung machen zu können. Die Einsatzstelle wurde an den Objektverantwortlichen übergeben.
B – Auslösung BMA
Durch eine Brandmeldeanlage alarmiert, konnten unsere Einsatzkräfte schnell Bauarbeiten als Auslöseursache feststellen. Das Objekt konnte an die Verantwortlichen übergeben werden.





